KFZ-Gutachter & Schadengutachten in Osnabrück, Georgsmarienhütte & Telgte

Schadensgutachten
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Freie & unabhängige KFZ-Sachverständige

KFZ-Gutachter für Osnabrück, Georgsmarienhütte & Telgte

Unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen freien Gutachter Ihrer Wahl. Wir sichern Ihre Ansprüche zu 100 % – schnell, unkompliziert und mit voller Rückendeckung.

Ihr Recht nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden)

Nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall versucht die gegnerische Versicherung häufig, schnell einen eigenen Gutachter zu schicken oder Sie mit einem einfachen Kostenvoranschlag abzuspeisen. Lassen Sie sich darauf nicht ein! Versicherungsinterne Gutachter rechnen den Schaden oft klein.

Wichtig zu wissen: Wer zahlt den KFZ-Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die gesamten Gutachterkosten zu 100 % tragen (§ 249 BGB). Für Sie als Unfallopfer entstehen keine Kosten!

Was beinhaltet ein KPN-Schadengutachten?

  • ✅ Ermittlung der exakten Reparaturkosten: Detaillierte Kalkulation nach Herstellervorgaben inkl. Lackierung und Ersatzteilen.
  • ✅ Merkantile Wertminderung: Sie erhalten den Geldbetrag erstattet, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur am Markt weniger wert ist.
  • ✅ Nutzungsausfallentschädigung & Mietwagenklasse: Berechnung Ihrer täglichen Entschädigung für die Dauer der Reparatur.
  • ✅ Wiederbeschaffungswert & Restwert: Unverzichtbar bei wirtschaftlichem Totalschaden, ermittelt auf dem regionalen Markt.
  • ✅ Beweissicherung: Lückenlose Fotodokumentation aller Beschädigungen und Plausibilitätsprüfung des Unfallhergangs.

Häufige Fragen zu KFZ-Schadengutachten

Reicht nicht ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt?

Ein Kostenvoranschlag enthält weder die Wertminderung noch Angaben zum Nutzungsausfall. Zudem hat er keine beweissichernde Funktion vor Gericht. Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze (ca. 750–1.000 €), zahlt die Versicherung ein vollständiges Gutachten – verschenken Sie kein bares Geld!

Darf mich die Versicherung an einen eigenen Gutachter verweisen?

Nein! Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) haben Sie als Geschädigter bei einem Haftpflichtschaden das uneingeschränkte Recht auf einen freien, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl.

Vor-Ort-Besichtigung & Flexibler Service

Wir besichtigen Ihr verunfalltes Fahrzeug zeitnah, flexibel und unkompliziert:

🔧 Direkt in Ihrer Werkstatt
🏠 Bequem bei Ihnen zu Hause
🏢 An unseren 3 Prüfstellen (GMH, Osna, Telgte)

Regionales Einsatzgebiet: Stadt & Landkreis Osnabrück, Georgsmarienhütte, Telgte, Warendorf, Lengerich, Bad Iburg, Wallenhorst und Umgebung.

📞 Gutachter direkt mobil anrufen

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