Änderungsabnahmen und Einzelgenehmigungen – Sicherheit und Zulassung für Ihr Fahrzeug
Ob Tuning, Umbauten oder die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs – sobald Änderungen an einem Fahrzeug vorgenommen werden, die die Betriebserlaubnis beeinflussen, sind Änderungsabnahmen oder Einzelgenehmigungen erforderlich. Als offizieller Partner der KÜS unterstützen wir Sie bei allen notwendigen Prüfungen und Begutachtungen gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Die Änderungsabnahme ist notwendig, wenn am Fahrzeug bauliche Veränderungen vorgenommen werden, wie etwa:
- Tuningmaßnahmen: Einbau eines Gewindefahrwerks, einer Sportauspuffanlage oder eines verbrauchreduzierenden Chips.
- Umbauten: Umrüstung auf alternative Antriebe (z. B. Erdgas) oder andere technische Modifikationen.
- Anbau von Zubehör: Montage von Spoilern, Rad-/Reifenkombinationen oder Anhängerkupplungen.
Ablauf der Änderungsabnahme
- Prüfung der Änderungen durch einen KÜS-Prüfingenieur.
- Überprüfung der vorgelegten Dokumente (Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis [ABE], EG-/ECE-Genehmigung).
- Ausstellung eines Änderungsnachweises bei positiver Prüfung.
Der Änderungsnachweis bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung der Umbauten. Die Änderungen müssen nicht sofort in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, können jedoch bei der nächsten Ummeldung oder Zulassung hinzugefügt werden. Bis dahin ist der Nachweis im Fahrzeug mitzuführen.
Einzelgenehmigungen nach § 21 StVZO
Ein Gutachten nach § 21 StVZO ist erforderlich, wenn:
- Fahrzeuge länger als sieben Jahre stillgelegt waren und wieder in Betrieb genommen werden sollen.
- Importfahrzeuge keine europäische Typgenehmigung besitzen (z. B. US-Fahrzeuge mit abweichender Beleuchtung oder Signalanlage).
- Umfangreiche technische Änderungen vorgenommen wurden, die die Betriebserlaubnis erlöschen lassen (z. B. Kombinationen aus Tieferlegung und geänderten Rad-/Reifenkombinationen).
Termin erforderlich!
Unsere KÜS-Prüfingenieure erstellen hierfür ein umfassendes Gutachten, das alle technischen Anforderungen dokumentiert und die Grundlage für die Wiedererteilung der Betriebserlaubnis bildet.
Ihre Vorteile bei uns
- Kompetente Beratung: Unsere erfahrenen Ingenieure begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Planung bis zur Abnahme.
- Anerkannte Gutachten: Alle Prüfungen erfolgen nach den Vorgaben der StVZO und werden von Behörden akzeptiert.
- Individuelle Lösungen: Ob Tuning, Umbauten oder Importfahrzeuge – wir finden die passende Lösung für Ihr Anliegen.
Sicherheit und Zulassung aus einer Hand
Mit unserer Unterstützung als KÜS-Partner stellen Sie sicher, dass alle Änderungen an Ihrem Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Ihre Betriebserlaubnis erhalten bleibt oder wiederhergestellt wird. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!